Hier gibt es eine Sammlung an Themen, die für Ärzte/innen in Weiterbildung Allgmeinmedizin wichtig sein können. Diese Seite wird in Kürze allerdings nur noch für registrierte Mitglieder zugänglich sein, sobald der Registrierungsprozess auf BranJA eingerichtet ist.

Vorerst sind hier Themen zusammengefasst, die im Forum der JADE diskutiert wurden und relevant erscheinen. Für die Antwort wird keine Gewähr übernommen, sie bildet aber für Euch mindestens einen guten Einstieg ins Thema.

Weitere Vorschläge zu häufigen Fragen und Lösungen bitte an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

 

Was passiert mit dem Weiterbildungsvertrag bei Schwangerschaft?

Läuft der befristeten Vertrag Während Schwangerschaft /Mutterschutz/ Elternzeit aus, so dass man sich arbeitslos melden muss? Oder ist nach Ende der Elternzeit eine Wiederaufnahme der Tätigkeit bis zur vollständigen Weiterbildungszeit möglich?
- Günstig ist auf jeden Fall eine Regelung im Arbeitsvertrag.
- Hier gibt es den Gesetzestext des Gesetz über "befristete Arbeitsverträge mit Ärzten in der Weiterbildung"
- Die IPAM-Förderung wird taggenau bis zum Beginn des Mutterschutzes gezahlt - und bei Weiterarbeiten auf der gleichen Stelle nach Ende der Elternzeit automatisch für die restliche Zeit gezahlt. Notwendig ist hierzu eine schriftliche Meldung des Weiterbilders über den Beginn des Mutterschutzes an die KV.
- Bezüglich der Anrechnung der Weiterbildungszeit gilt, dass der entsprechende aktuelle sowie der restliche Abschnitt i.d.R. unkompliziert angerechnet werden, auch wenn hierdurch z.B. Abschnitte unter 6 Monaten Dauer entstehen.
- Im Jadeforum wurde im März 2016 über dieses Thema diskutiert. Es gibt einen lesenswerten Eintrag dazu vom  hier (für angemeldete JADE-Mitglieder (Was Ihr ja sowieso alle sein solltet!!)